1. Vertragsabschluß, Vertragsgrundlagen
a) Sie können schriftlich, mündlich oder telefonisch reservieren. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie ZEBU®-Reisen einen Vermittlungsvertrag verbindlich an. Der Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung von ZEBU®-Reisen an Sie zustande.
b) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche seitens ZEBU®-Reisen durch einseitige, ändernde oder ergänzende Buchungsbestätigungen gewahrt werden kann.
c) Die vertraglichen Beziehungen bestimmen sich in erster Linie nach den konkret getroffenen Vereinbarungen und diesen Buchungsbedingungen.
2. Leistungen
a) Die von ZEBU®-Reisen zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung und auf darin ausdrücklich in Bezug genommenen Unterlagen, wie z.B. der Textbeschreibung Ihres Ferienobjektes im aktuellen Prospekt unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit Ihres jeweiligen Zielgebietes.
b) Fremdprospekte, Aussagen und Zusicherungen Dritter, insbesondere der Leistungsträger von ZEBU®-Reisen, sind für ZEBU®-Reisen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch diese verbindlich.
3. Anzahlung, Restzahlung, Preisänderung
a) Bei der Vermietung von Ferienunterkünften ist es üblich, dem Ferienunterkünftebesitzer eine Anzahlung als Sicherheit für die vorgenomme Unterkunftsreservierung zu leisten. Wir können nicht für den gesamten Umfang unserer Reservierungen in Vorlage treten. Aus diesem Grunde ist mit Vertragsabschluß die in der Buchungsbestätigung bezeichnete Anzahlung ohne weitere Aufforderung zahlungsfällig. Die Höhe der Anzahlung liegt in der Regel bei 10% bis 25% des Gesamtpreises.
b) Die Restzahlung ist fällig, wie in der Buchungsbestätigung angegeben. Falls dort nichts konkretes vereinbart wurde, spätestens gegen Rechnungsstellung 14 Tage vor Leistungsbeginn rein netto.
c) ZEBU®-Reisen behält sich vor, den mit Vertrag bestätigten Preis zu erhöhen (z.B. im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben wie Hafengebühren oder einer Wechselkursänderung), sofern zwischen Abschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat ZEBU®-Reisen Sie unverzüglich, spätestens jedoch 28 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 %, so können Sie vom Vertrag zurücktreten.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
a) Nehmen Sie vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so bleiben Sie rechtlich verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis zu zahlen, ohne daß es auf den Grund der Nichtabnahme ankommt, es sei denn, die Nichtabnahme beruht auf von ZEBU®-Reisen zu vertretenen Mängel oder es liegt eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, die ZEBU®-Reisen zu vertreten hat.
b) Von der ZEBU®-Reisen in diesem Fall zustehenden vollen Vergütung werden ersparte Aufwendungen abgesetzt, sobald und soweit sie ZEBU®-Reisen von seinen Vertragspartnern zurückerstattet werden.
c) Soweit ZEBU®-Reisen nicht in Anspruch genommen Leistungen andersweitig verwerten kann, entfällt die Vergütungspflicht für nicht in Anspruch genommenen Leistungen.
d) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben anderweitige, schriftlich vereinbarte Storno(Rücktritts)regelungen unberührt.
5. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom abgeschlossenen Vertrag ist ist für Sie jederzeit möglich. Dieser muß jedoch durch eine schriftlich Erklärung an ZEBU®-Reisen erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ZEBU®-Reisen während dessen Bürozeiten.
Kündigen Sie den Vertrag, so gelten folgende Stornierungsbeträge:
bis 24 Wochen vor Reisebeginn = 15% des Gesamtpreises
23 bis 16 Wochen vor Reisebeginn = 50% des Gesamtpreises
15 bis 8 Wochen vor Reisebeginn = 70% des Gesamtpreises
7 bis 4 Wochen vor Reisebeginn = 80% des Gesamtpreises
weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn = 95% des Gesamtpreises
Wenn Sie in der Lage sind, einen gleichwertigen Nachfolger zu stellen, berechnen wir Ihnen lediglich eine Stornogebühr i.H.v. 100,00 €.
b) Nach Leistungsbeginn ist eine Kündigung durch Sie nur möglich, wenn erhebliche Mängel der Leistung oder sonstige, von seiten ZEBU®-Reisen zu vertretende Störungen der Leistung vorliegen. Die Kündigung ist in diesen Fällen nur nach Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Mangels oder der Störung zulässig, es sei denn, daß ein besonderes Interesse Ihrerseits die sofortige Kündigung rechtfertigt.
c) ZEBU®-Reisen ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten, bzw. den Vertrag zu kündigen:
1. Wenn die Leistungserbringung für ZEBU®-Reisen aus von ZEBU®-Reisen nicht zu vertretenen Gründen unmöglich wird.
2. Bei erheblichen Vertragsverstößen durch Sie oder Ihre Mitfahrer/innen gegen die Pflichten aus diesem Vertrag oder gegen die Belange von ZEBU®-Reisen.
3. Wenn die Anzahlung oder Restzahlung nach Mahnung nicht vereinbarungs- und fristgemäß bei ZEBU®-Reisen eingehen.
4. Wir behalten uns Rücktritt vom Vertrag oder Umbuchen vor im Falle höherer Gewalt, bei Vertragsbruch des Besitzers oder wenn wir zu der Überzeugung kommen, daß das Objekt nicht mehr den Bedingungen entspricht, unter denen das Mietverhältnis zustande kam. In diesem Fall erhalten Sie alle geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen.
d) Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
6. Mängel und Störungen der Leistungserbringung durch ZEBU®-Reisen
a) Bei Mängel oder Störungen der Leistungserbringung durch ZEBU®-Reisen sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich - spätestens jedoch 48 Stunden nach Auftreten des Mangels - gegenüber ZEBU®-Reisen oder seinen Beauftragten anzuzeigen. Eine Mängelanzeige ausschließlich nur dem Leistungsträger/Ferienhauseigentümer gegenüber ist dagegen nicht ausreichend. Von diesen Personen abgegebenen Erklärungen sind für uns nicht rechtsverbindlich. Soweit sich der Anspruch von Ihnen auf Schadenersatz richtet, bedarf es einer förmlichen Fristsetzung.
b) Gewährleistungsrechte von Ihnen bestehen nur dann, wenn der Mangel oder die Störung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben wird.
7. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Haftung
a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch ZEBU®-Reisen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Leistungsende ZEBU®-Reisen gegenüber geltend zu machen. Senden Sie uns bitte einen schriftlichen Bericht, der Ihre Beanstandungen, den Umfang Ihrer Forderung und alle Beweismittel (Fotos, Skizzen etc.) enthält.
b) Die Ansprüche von Ihnen gegenüber ZEBU®-Reisen, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung ZEBU®-Reisen - verjähren nach sechs Monaten ab dem vertraglich vereinbarten Leistungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten und von Nebenpflichten aus dem Vertrag.
c) Die vertragliche Haftung ZEBU®-Reisen’s für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist - unbeschadet anderweitiger, gesetzlich zwingender Haftungsregelungen, insbesondere nach Luftverkehrsrecht, auf den dreifachen Preis der von ZEBU®-Reisen zu erbringenden Leistung beschränkt, soweit...
1. ein Schaden bei Ihnen oder den Mitfahrern von ZEBU®-Reisen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder...
2. ZEBU®-Reisen für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistunsgträgers verantwortlich ist.
d) ZEBU®-Reisen haftet nicht:
1. in Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Bürgerkrieg, Feuer, Wasser, Seuche, Streik, Ungezieferplage, hoheitliche Anordnung, Ölpest, Kernenergie, Strand- und Algenverschmutzung etc.,
2. für Störungen in der Energieversorgung.
e) Bei der Beschränkung unserer Haftung können wir uns auf gesetzliche Bestimmungen im jeweiligen Reisezielgebiet - auch in Form von Verordnungen, wie z.B. für Baunormen - berufen. ZEBU®-Reisen haftet insoweit nur für die Entsprechung unserer Objekte mit den dort jeweils gültigen Normen, nicht aber für die Übereinstimmung mit denjenigen der BRD. Die vorstehende Beschränkung bezieht sich auch auf Verkehrssicherungspflichten und kann sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach zur Anwendung kommen.
8. Zoll- und Paßvorschriften, Visumspflicht, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sie sind für die Einhaltung der Paß- und Visumsvorschriften sowie der Zollbestimmungen des jeweiligen Ziellandes selbst verantwortlich. Gleiches gilt für Devisen- sowie für Gesundheits- und Impfvorschriften.
9. Gerichtsstand, Sonstiges
a) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Buchungsvertrages als solchem bleibt hiervon unberührt.b) Für Vollkaufleute, natürliche oder juristische Personen, welche keinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland haben, sowie für Körperschaften des öffentlichen Rechts und Behörden wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen ZEBU®-Reisen Duisburg vereinbart.